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ALTINA E-Fahrzeug-Anteile


Mit der Zeichnung von AK1-Anteilen zu je 1,25 EUR fördern Sie erneuerbare Energien, klimafreundliche Mobilität und bezahlbaren Wohnraum gemäß den Regularien der
ALTINA Basic Invest (AK1).

Mit der Nummer Ihres Gutscheins können Sie der ALTINA beitreten.


Klimafreundliche Mobilität durch genossenschaftliche Ladeinfrastruktur

Durch die Nutzung von solarbetankter Elektromobilität entfallen hohe Treibstoffkosten, was eine signifikante Ersparnis gegenüber fossilen Brennstoffen bedeutet. Diese Ersparnisse sowie die Treibhausgas-Erlöse (THG) werden den Mitgliedern als AK1-Anteile gutgeschrieben. Dadurch werden die Mittel konsequent reinvestiert und für die Finanzierung von Ladestationen sowie die Beschaffung von Elektrofahrzeugen verwendet.


Regularien der Anteils-Kategorie ALTINA Basic Invest (AK1)

AK1-Regularien
Satzung
Glücksrad
Beitritt
ALTINA SCE

Einleitung und Zweck

Die ALTINA Global Network SCE ist eine Europäische Genossenschaft, die den Erwerb, die Wirtschaft und den Bedarf ihrer Mitglieder fördert.

Mit der Zeichnung von AK1-Anteilen zu je 1,25 EUR fördern Sie erneuerbare Energien, klimafreundliche Mobilität und bezahlbaren Wohnraum gemäß den Regularien der ALTINA Basic Invest (AK1).

Dieses Dokument definiert die Bedingungen für den Vermögensaufbau und die strategische Ausrichtung der Investitionen.

1. Zweck und gesetzliche Grundlage

  • Gegenstand und Zweck: Die AK1 dient der Finanzierung, dem Erwerb, der Errichtung sowie dem Betrieb von Sachwerten und Infrastrukturen. Dies umfasst Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, den Erwerb und die Sanierung von Immobilien sowie die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen.

  • Öffentliches Interesse: Die Vorhaben liegen gemäß § 2 EEG sowie der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED III) im überragenden öffentlichen Interesse. Sie fördern die soziale Sicherheit durch bezahlbaren Wohnraum und den Klimaschutz durch nachhaltige Energie- und Mobilitätskonzepte.

  • Rechtliche Gestaltung: Die Nutzung von Immobilien erfolgt vorrangig durch Nießbrauchrechte (§§ 1030 ff. BGB). Im Energiebereich nutzt die Genossenschaft gesetzliche Vorrangrechte für Bürgerenergie.

  • Regionale Wertschöpfung: Investitionen fließen vorrangig in Projekte, die die lokale Wirtschaft stärken und den Mitgliedern vor Ort unmittelbare Ersparnisse ermöglichen.

2. Partnerstruktur und Rollenverteilung

  • System-Nutzer: Mitglieder, die Energie, Mobilität oder Wohnraum zum Bestpreis nutzen. Sie finanzieren AK1-Anteile im Gegenwert ihrer erzielten Ersparnisse (Differenz zum Marktpreis) und bauen so ohne hohe Einstiegskosten Vermögen auf.

  • Basic-Partner: Sie finanzieren die Sachwerte der ALTINA durch Kapitalanlage und ermöglichen so die Skaleneffekte.

  • Aktive-Partner: Sie fördern die Projekte durch Akquise, Planung und Montage in Eigenleistung. Die Vergütung erfolgt in AK1-Anteilen, um die Liquidität für Investitionen zu maximieren.

3. Die AK1-Anteile

Die Anteile der Kategorie AK1 bilden die finanzielle und operative Basis für alle genossenschaftlichen Projekte. Sie sind weit mehr als eine reine Kapitalanlage; sie sind das Bindeglied zwischen Konsum, Ersparnis und Investition.

  • Nennwert und Ausgabepreis: Der Nennwert eines AK1-Anteils beträgt 1,00 EUR. Der Ausgabepreis ist auf 1,25 EUR festgesetzt. Die Differenz von 0,25 EUR (Aufgeld/Agio) dient der Deckung von Akquise- und Verwaltungskosten, wobei der Großteil durch die Vergütung in Anteilen wertschöpfend im Unternehmen verbleibt.

  • Rechte der Mitglieder: Die AK1-Anteile verbriefen den Anspruch auf monatliche Rückvergütungen. Diese speisen sich aus den realisierten Ersparnissen der nutzenden Mitglieder sowie aus den Erlösen der betriebenen Anlagen und Immobilien.

  • Finanzierungsfunktion: Jedes gezeichnete Mitglied trägt direkt zur Unabhängigkeit von externen Banken bei. Die Mittel fließen unmittelbar in den Erwerb von Sachwerten (Hardware, Immobilien, Warenbestände).

  • Liquidität und Übertragbarkeit: Um die Zirkulation innerhalb der Genossenschaft zu fördern, können AK1-Anteile als Zahlungsmittel bei gewerblichen Partnern im ALTINA-Netzwerk eingesetzt werden. Eine Übertragung zum Nennwert an andere Mitglieder ist jederzeit zulässig und fördert die interne Liquidität.

4. Finanzierungsmodell und Mittelverwendung

Das Finanzierungsmodell basiert auf bankenunabhängigem Eigenkapital. Durch die konsequente Ausgabe von AK1-Anteilen als Vergütungskomponente wird eine überdurchschnittlich hohe Investitionsquote in reale Sachwerte erreicht.

4.1 Mittelallokation und Investitionsquote

Der Ausgabepreis von 1,25 EUR pro Anteil wird so gesteuert, dass ein maximaler Anteil der Liquidität in die Projektumsetzung fließt.

Komponente

Betrag

Verwendung / Mechanismus

Nennwert

1,00 EUR

Direkte Investition in Hardware, Immobilien und Projekte.

Aufgeld (Agio)

0,25 EUR

Aufteilung in Akquise (0,15 EUR) und Verwaltung (0,10 EUR).

Investition

1,15 EUR

Summe aus Nennwert und thesaurierter Akquise-Vergütung.

Ausgabepreis

1,25 EUR

 

Wirtschaftliche Logik: Da die Akquise-Vergütung der Empfehlungsgeber (bis zu 0,15 EUR) ausschließlich in Form von AK1-Anteilen erfolgt, verbleibt die entsprechende Liquidität vollständig in der Genossenschaft. Hieraus ergibt sich eine Investitionsquote von 92 % (1,15 EUR) des Gesamtausgabepreises, die für den Gegenstand und Zweck der Anteils-Kategorie verwendet wird.

4.2 Akquise-Vergütung und Overhead

Die Vergütung für die Erweiterung des Netzwerks erfolgt ausschließlich in AK1-Anteilen aus dem Akquisebudget (0,15 EUR/Anteil). Die Direktvergütung ist gestaffelt:

  • 1. bis 3. Empfehlung: 0,05 EUR

  • 4. bis 10. Empfehlung: 0,10 EUR (+ 0,05 EUR Overhead)

  • Ab der 11. Empfehlung: 0,15 EUR (+ bis zu 0,10 EUR Overhead)

Der Overhead finanziert sich aus den Differenzbeträgen der 1. bis 10. Empfehlung.

4.3 Verwaltungskosten (0,10 EUR)

Die verbleibenden 40 % des Aufgelds (0,10 EUR pro Anteil) werden für die laufende Verwaltung, die IT-Infrastruktur und den Betrieb der Kategorie ALTINA Marketing (AK9) verwendet. Dies stellt die professionelle Betreuung der Mitglieder und die technische Abwicklung sicher.

5. Rückvergütung und Reinvestitionszyklus

Das ökonomische Modell ist auf ein wertschöpfungsbasiertes Wachstum ausgelegt.

  • Anspruch auf Rückvergütung: Mitglieder haben einen Anspruch auf Rückvergütung aus den erzielten Ersparnissen und Erlösen. Diese erfolgt in Form von AK1-Anteilen zum Ausgabepreis 1,25 EUR. Der Anspruch entsteht monatlich unmittelbar mit der Umsatzrealisierung und ist unabhängig vom bilanziellen Jahresüberschuss der Genossenschaft.

  • Ersparnis-Split (50/50): Die erzielten Ersparnisse (Differenz zwischen Referenz-Marktpreis und ALTINA-Bestpreis für Energie, Miete, Waren oder Dienstleistungen) werden hälftig aufgeteilt:

    • 50 % entfallen auf die nutzenden Mitglieder (Aufbau von Anteilen).

    • 50 % entfallen auf die finanzierenden Mitglieder (Investoren-Rendite).

  • Zusatz-Erlöse: THG-Prämien und sonstige Fördererlöse werden zu 100 % den aktiven AK1-Anteilen zugerechnet. Die Gutschrift erfolgt monatlich in Form von AK1-Anteilen zum Ausgabepreis 1,25 EUR.

  • Reinvestitionsmechanik: Zur Sicherung des Wachstums werden 92 % der Netto-Ersparnisse unmittelbar für den Gegenstand und Zweck der Anteils-Kategorie reinvestiert.

  • Steuerliche Einordnung: Rückvergütungen werden als genossenschaftliche Preisnachlässe gemäß § 22 KStG behandelt, um die steuerliche Belastung zu optimieren.

6. Dokumentation und Nachweispflicht

Zur Sicherung der steuerlichen Anerkennung und Dokumentation der Werthaltigkeit führt die ALTINA für jedes Projekt eine jährliche Dokumentation durch:

  • Leistungs- und Objektdaten: Installierte Kapazitäten, Immobilienzustand, realisierte Umsätze und Erträge.

  • Ersparnisbilanz: Nachweis der Bestpreis-Vorteile im Vergleich zu marktüblichen Konditionen.

  • Transparenz: Die Berichte dienen als Nachweis für die Förderung der Mitglieder.

7. Mitgliedschaft, Beteiligung und Haftung

  • Beitritt: Schriftlich oder digital via chaynsID.

  • Mindestbeteiligung:

    • Basis-Beteiligung (Energie/Mobilität): 2.000 AK1-Anteile zu je 1,25 EUR.

    • Immobilien-Beteiligung (Nießbrauch): 8.000 AK1-Anteile zu je 1,25 EUR.

    • Aufbauzeitraum: Innerhalb von drei vollen Geschäftsjahren.

  • Haftung: Beschränkt auf das Genossenschaftsvermögen; keine Nachschusspflicht.

  • Risikohinweis: Unternehmerische Beteiligung; ein Totalverlust ist theoretisch möglich.

8. Zahlungsverkehr und Bankverbindung

Sämtliche Zahlungen im Zusammenhang mit der Zeichnung von AK1-Anteilen erfolgen über das Geschäftskonto der ALTINA Global Network SCE bei der GLS Gemeinschaftsbank e.G., Bochum,
IBAN: DE82 4306 0967 4037 0663 01, Verwendungszweck: chaynsID des Mitglieds.

Formale Abschlussangaben

Die Regularien werden bei Bedarf an die aktuelle Gesetzgebung angepasst.

Aktuelle Version: www.altina-global.net

Stand: 02. Juli 2026

Herausgeber: ALTINA Global Network SCE



Werde Mitglied der ALTINA Basic Invest: einer Bewegung zur Förderung klimafreundlicher Mobilität, die den Verkehrssektor nachhaltig transformiert.

  • Mobilitäts-Projekte: Finanzierung und Betrieb von Ladeinfrastruktur und E-Fahrzeugen, womit die Mitglieder nachhaltige Ersparnisse bei ihren Fahrtkosten erzielen.

  • Beratungsinitiativen: Finanzierung von Information und Beratung zu E-Mobilität und Eigenstromnutzung, um die wirtschaftlichen Vorteile des Umstiegs zu vermitteln.

  • Unterstützung lokaler Partner: Einbindung gewerblicher Mitglieder, die als Sponsoren oder Aktive-Partner den Ausbau des Ladenetzes in ihrer Region vorantreiben.

  • Vernetzte Mobilität: Förderung der Elektromobilität durch den Ausbau von Schnellladepunkten sowie durch die Unterstützung von E-Carsharing-Modellen.